
Weiterhin gelten folgende Bedingungen:
- Das festgelegte Maximum an belegten Krankenhausbetten an durch mit COVID-19 Erkrankten in der Normalstation von 1300 Betten im Freistaat Sachsen wird nicht überschritten. Das Erreichen des Maximalwertes nach § 8 f Absatz 2 Satz 1 SächsCoronaSchVO wird durch die oberste Landesgesundheitsbehörde bekanntgegeben. Bei Erreichen des Maximalwertes werden die Lockerungen umgehend zurückgenommen.
- Training nur auf den Außenspielflächen (aktuell nur Hartplatz)
- Training in kleinen Gruppen, Abstände einhalten
- Kontaktloses Training (Individual-, Lauf-, Techniktraining, Koordination, Parcour, KEIN Spiel)
- Es ist eine Anwesenheitsliste zu führen.
- Das Betreten des Stadiongeländes durch die Eltern ist nicht erwünscht.